( GGG § 15 ) Für die Gerichtsgebühr einer Klage auf Einwilligung in die Eintragung der Einverleibung des Eigentumsrechts in das Grundbuch (Aufsandungserklärung) ist als Bemessungsgrundlage der Einheitswert der Liegenschaft heranzuziehen. VwGH 97/16/0053 v. 19.03.1997. (Beschwerde abgewiesen)