EStG 1972: § 5
Die bei der Gewinnermittlung nach § 5 EStG eingeräumte Entscheidungsfreiheit bei der Behandlung von gewillkürtem Betriebsvermögen ist nicht schrankenlos. Von dieser Entscheidungsfreiheit darf kein so weitgehender Gebrauch gemacht werden, dass Wirtschaftsgüter nur deswegen in das Betriebsvermögen eingebracht werden, um insbesondere im Hinblick auf die bevorstehende Wertminderung einen steuerlichen Vorteil zu erreichen.
21.11.1995, 92/14/0152