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Investitionsrücklage (Einbeziehung eines Übergangsgewinnes)

Aktuelle VwGH-JudikaturÖStZ 1996, 245 Heft 8 v. 15.4.1996

EStG 1988: § 9

Weder ein Sanierungsgewinn noch ein Übergangsgewinn oder der Gewinn aus einer Teilbetriebsveräußerung, noch der Gewinnanteil aus der Auflösung einer Investitionsrücklage sind bei Bildung einer Investitionsrücklage aus der Bemessungsgrundlage auszuscheiden, weil eine über die im § 9 Abs 1 EStG 1988 angeordnete Gewinnadaptierung hinausgehende Adaptierung des Gewinnes nicht vorgesehen ist. Enthält daher der Gewinn auch einen Übergangsgewinn, so ist eine gebildete Investitionsrücklage im Verhältnis des Übergangsgewinnes zum laufenden Gewinn aufzuteilen und verringert somit auch den (tarifbegünstigten) Übergangsgewinn. Daran vermag auch der Hinweis nichts zu ändern, dass eine allfällige gewinnerhöhende Rücklagenauflösung in späteren Jahren nicht tarifbegünstigt wäre.

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