Mit dem Ministerialentwurf für ein Gesellschaftsrechts-Änderungsgesetz 2023 (GesRÄG 2023), der Ende Mai 2023 zur Begutachtung versendet worden sei, sollten zwei im aktuellen Regierungsprogramm vorgesehene Maßnahmen im Bereich des Gesellschaftsrechts umgesetzt werden: Einerseits die Schaffung einer neuen Rechtsform, die Flexible Kapitalgesellschaft (FlexKapG) heißen solle, und andererseits die (neuerliche) Absenkung des gesetzlichen Mindeststammkapitals der GmbH auf 10.000 €.