Der OGH habe sich vor nicht allzu langer Zeit in seiner Entscheidung vom 18. 10. 2022, 4 Ob 78/22g, mit der prozessualen Auskunftspflicht eines Abschlussprüfers und materiellrechtlichen Herausgabeansprüchen seines Auftraggebers auseinandergesetzt. Im Beitrag werden die Folgen betrachtet.