Die Erarbeitung des Gesetzesentwurfes für eine start-up- und investorenfreundliche Rechtsform einer Kapitalgesellschaft - die FlexCo - habe nicht nur für heiße Diskussionen in einer vorbereitenden Arbeitsgruppe im BMJ gesorgt, sondern ein Ergebnis zustande gebracht, das weit weniger praxisfreundlich sei, als es möglich gewesen wäre. Allerdings sei die neue Rechtsform auch von Erleichterungen bei Formvorschriften und Gestaltungsmöglichkeiten gekennzeichnet. Der Beitrag bietet eine Erstinformation zum Begutachtungsentwurf.