Der kürzlich veröffentlichte Begutachtungsentwurf des Start-Up-Förderungsgesetzes sehe Erleichterungen für die Beteiligung von Mitarbeitern an den Arbeitgeberunternehmen vor (Start-Up-Mitarbeiterbeteiligung). Zudem würden aufgrund der vorgesehenen Herabsetzung des gesetzlichen Mindeststammkapitals durch das ebenfalls in Begutachtung befindliche GesRÄG 2023 steuerliche Begleitregelungen im Bereich der Mindeststeuer vorgesehen. Der Beitrag gibt einen Überblick über die Neuerungen.