Vor Kurzem ist ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das B-VG geändert wird, im BGBl kundgemacht worden (BGBl I 2013/114, ausgegeben am 11. 7. 2013). Durch die angesprochene Änderung des B-VG wurde die bereits länger und intensiv diskutierte Verordnungs- oder Gesetzesbeschwerde in Zivil- und Strafverfahren eingeführt.