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Gemeinsamer Beschwerdeausschuss der ESA entscheidet erstmals

AktuellesUnionsrechtBearbeiter: MMag. Andreas SchirkZFR 2013/139ZFR 2013, 243 Heft 5 v. 12.8.2013

Am 24. 6. 2013 hat der gemeinsame Beschwerdeausschuss (Board of Appeal) der Europäischen Aufsichtsbehörden (EBA, ESMA und EIOPA) erstmals über eine Beschwerde gegen einen Beschluss der EBA entschieden und dabei grundlegende Aussagen zur Verletzung von Unionsrecht im Bereich der Bankenaufsicht sowie zur Zuständigkeit der EBA als dessen "Hüterin" getroffen.11Board of Appeal 24. 6. 2013 Ref BoA 2013-008 - SV Capital OÜ/EBA. In der Begründung seiner ersten Beschwerdeentscheidung setzt sich der Ausschuss vertiefend mit der Reichweite, dem Inhalt und der Verbindlichkeit des Unionsrechts im Bereich der Corporate Governance von Kreditinstituten auseinander.

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