Am 24. 6. 2013 hat der gemeinsame Beschwerdeausschuss (Board of Appeal) der Europäischen Aufsichtsbehörden (EBA, ESMA und EIOPA) erstmals über eine Beschwerde gegen einen Beschluss der EBA entschieden und dabei grundlegende Aussagen zur Verletzung von Unionsrecht im Bereich der Bankenaufsicht sowie zur Zuständigkeit der EBA als dessen "Hüterin" getroffen.1 In der Begründung seiner ersten Beschwerdeentscheidung setzt sich der Ausschuss vertiefend mit der Reichweite, dem Inhalt und der Verbindlichkeit des Unionsrechts im Bereich der Corporate Governance von Kreditinstituten auseinander.