§ 18 ArbVG, § 1 SozialKollV Vorarlberg
Eine freiberuflich tätige Physiotherapeutin erbringt Gesundheitsdienstleistungen und keine Leistungen, die zu sozialen Diensten iSd SozialKollV für Vorarlberg gehören. Die Erklärung dieses KollV zur Satzung enthält keine Anhaltspunkte dafür, dass der fachliche Geltungsbereich dieses KollV auch auf Anbieter rein gesundheitlicher Dienste ausgedehnt werden sollte.