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Gehaltsabzug für Minusstunden?

Ihre Fragen - Unsere AntwortenMag. Bettina SabaraARD 6012/7/2009 Heft 6012 v. 18.12.2009

Mag. Bettina Sabara, ARD-Fragekasten

In der Praxis taucht immer wieder die Frage auf, ob bzw inwieweit der Arbeitgeber bei Beendigung des Dienstverhältnisses Minusstunden von offenen Beendigungsansprüchen bzw vom offenen Gehalt abziehen kann. Da die Rechtsprechung nicht einheitlich ist, muss zwischen mehreren Fallkonstellationen unterschieden werden.

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