( § 255 Abs 1, § 253d ASVG idF vor BGBl I 2000/43 ) Kann ein Versicherter die von ihm ausgeübte Tätigkeit als Taxifahrer aufgrund seiner körperlichen und geistigen Konstitution weiterhin ausüben, ist er auch dann nicht invalid, wenn er nach dem Führerscheinentzug aus finanziellen Gründen nicht mehr in der Lage ist, die Taxilenkerberechtigung wiederzuerlangen.
OGH 16.01.2001, 10 ObS 347/00b