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§ 914, § 1154 ABGB

ARD 5295/10/2002 Heft 5295 v. 19.3.2002

( § 914, § 1154 ABGB ) Weder die Inaussichtstellung einer Gehaltserhöhung, noch die Aufnahme einer solchen in einen unverbindlichen Budgetvoranschlag wird von einem redlichen Gesprächspartner als Zusage einer Entgelterhöhung verstanden. ASG Wien 01.08.2000, 20 Cga 189/99f, rk.

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