Das BBG 2011-2014 schränkt den Abzug von Fremdfinanzierungszinsen für Beteiligungsanschaffungen ein: Wie bei der Gruppenbesteuerung hinsichtlich der Firmenwertabschreibung wird eine Konzernschranke eingezogen. Damit reagiert der Gesetzgeber auf unerwünschte Gestaltungen in der Praxis.