Überlässt eine Körperschaft öffentlichen Rechts einer in ihrem Eigentum stehenden GmbH Arbeitskräfte, begründet sie damit einen BgA iSd § 2 Abs 1 KStG.
Überlässt eine Körperschaft öffentlichen Rechts einer in ihrem Eigentum stehenden GmbH Arbeitskräfte, begründet sie damit einen BgA iSd § 2 Abs 1 KStG.