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Freier Warenverkehr und Öffnungszeiten (Ladenschluß)

BetriebswichtigesARD 4770/54/96 Heft 4770 v. 27.8.1996

(EG-Vertrag Art 30) Eine nationale Ladenschlußregelung, die für alle im Inland tätigen Wirtschaftsteilnehmer gilt und den Absatz von inländischen Erzeugnissen und Erzeugnissen aus anderen Mitgliedstaaten rechtlich wie tatsächlich in der gleichen Weise berührt, widerspricht nicht dem freien Warenverkehr.

EuGH Rs. C-418/93 u.a. v. 20.06.1996, Fall Semerano

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