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Fragen der Altersteilzeit

Aus der Praxis - für die PraxisAndreas GerhartlDRdA 2007, 507 Heft 6 v. 1.12.2007

Im Folgenden werden drei Fragen behandelt, die sich im Zusammenhang mit Altersteilzeitvereinbarungen in der Praxis des Öfteren stellen.

1. Urlaub bei geblockter Altersteilzeit

ME ist von folgenden Prämissen auszugehen:

Auch für Urlaubsjahre, die (zur Gänze) in die Freizeitphase fallen, gebührt ein Urlaubsanspruch.1)1)Schindler, DRdA 2006, 224; Schrank in Jungwirth/ Risak/Schrank, Pensionsreform 2003 - Altersteilzeit aktuell (2003) Rz 236. AA Weiß, RdW 2005/364.

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