( § 20 Abs 1 Z 2 lit a EStG ) Aufwendungen für eine Fortbildungsveranstaltung stellen nicht abzugsfähige Aufwendungen für die Lebensführung dar, wenn die Veranstaltung in einem bekannten Wintersportort abgehalten wurde und eine tägliche Mittagspause von 4 Stunden zwischen den Vorträgen für den Wintersport oder andere Erholungsmöglichkeiten genutzt werden konnte.
VwGH 29.01.2002, 96/14/0030