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Flugverspätung - kein Mangel

Info aktuellWirtschaftsrechtRdW 2009/482RdW 2009, 505 Heft 8 v. 17.8.2009

Im Fall eines reinen Luftbeförderungsvertrags stellt eine Flugverspätung nach Ansicht des BGH keinen Sachmangel dar, für den das Flugunternehmen nach Gewährleistungsrecht einstehen müsste. Die Beförderungsleistung selbst werde durch die Verspätung nicht schlechter. Die damit für den Reisenden verbundenen Nachteile würden durch die Verzugsregeln erfasst. BGH 28. 5. 2009, Xa ZR 113/08.

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