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Feststellung der Behinderteneigenschaft

ArbeitsrechtEntscheidungeninfas 2007, A 9infas 2007, 22 Heft 1 v. 1.1.2007

Die Zugehörigkeit zum Kreis der begünstigten Behinderten ergibt sich nicht schon aus der bloßen Tatsache des Vorliegens einer Behinderung, sondern es bedarf eines Nachweises durch einen rechtskräftigen Bescheid iSd § 14 Abs 1 BEinstG.

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