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Insolvenz-Ausfallgeld - neues Arbeitsverhältnis trotz Entgeltrückständen aus erstem Arbeitsverhältnis

ArbeitsrechtEntscheidungeninfas 2007, A 10infas 2007, 23 Heft 1 v. 1.1.2007

Hat ein Arbeitnehmer wegen erheblicher Entgeltrückstände das Arbeitsverhältnis beendet und geht er, ohne dass eine Zahlung erfolgte, nach einem halben Jahr neuerlich ein Arbeitsverhältnis ein, ist dieses atypisch und die Geltendmachung von Insolvenz-Ausfallgeld missbräuchlich.

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