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Verletzung der Aufgriffsobliegenheit eines begünstigten Behinderten

ArbeitsrechtEntscheidungeninfas 2007, A 8infas 2007, 21 Heft 1 v. 1.1.2007

Die Aufgriffsobliegenheit des Arbeitnehmers ist verletzt, wenn er sich erst rund zehn Monate nach der ihm vom Arbeitgeber mitgeteilten "ex lege"-Beendigung des Dienstverhältnisses gemäß § 29 Abs 6 NÖ VBG und über sechs Monate nach Erhalt des Bescheides des Bundessozialamtes über seine Behinderteneigenschaft auf den aufrechten Bestand des Arbeitsverhältnisses beruft.

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