Zurückweisung
§ 98 Z 8 BVergG 2002
Fehlen Einheitspreise, so lässt sich die Preisangemessenheit der angebotenen Leistungen nicht beurteilen und lässt sich auch nicht beurteilen, ob das scheinbare Billigstangebot auch am Ende des Bauvorhabens noch das Billigste sein wird.