Zurückweisung
§§ 21 Abs 1, 51 Abs 1 BVergG 2002; §§ 29, 99 Abs 1 Z 3, 133 Abs 1 Z 3 GewO 1994
Fehlt einem Bieter für einen Teil der Arbeiten die gewerberechtliche Befugnis und macht er in seinem Angebot für diesen Teil der Arbeiten keinen Subunternehmer namhaft, so ist sein Angebot auszuscheiden.