Nach den UStR 2000, Rz 1564 gelten auch Rechnungen, die per Telefax übermittelt werden, als elektronisch übermittelte Rechnungen. Sie müssen daher, wenn sie zum Vorsteuerabzug berechtigen sollen, mit einer “fortgeschrittenen Signatur" versehen sein.
Nach den UStR 2000, Rz 1564 gelten auch Rechnungen, die per Telefax übermittelt werden, als elektronisch übermittelte Rechnungen. Sie müssen daher, wenn sie zum Vorsteuerabzug berechtigen sollen, mit einer “fortgeschrittenen Signatur" versehen sein.
