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Altgeräteabgabe, Heft 23/2007

USt 2007, 4 Heft 23 v. 5.1.2007

Nicht nur die Altlastensanierungsabgabe, die der Deponiebetreiber von seinen Kunden einhebt, ist umsatzsteuerpflichtiger Bestandteil des Entgelts.

Die Elektroaltgeräteverordnung BGBL II Nr. 121/2005 verpflichtet die Hersteller von Elektro- bzw. Elektronikgeräten zur Rücknahme von Altgeräten.

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