Ab 1.1.2007 sind Bulgarien und Rumänien Mitglieder der Europäischen Union. Das hat u.a. Auswirkungen auf die Umsatzsteuer.
Lieferungen in einen neuen Mitgliedsstaat - der Kunde ist ein UnternehmerLieferungen ab 1.1.2007 sind innergemeinschaftliche Lieferungen und dann steuerfrei, wenn der bulgarische bzw. rumänische Kunde seine UID-Nummer bekannt gegeben hat.
