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Bulgarien und Rumänien - EU-Erweiterung, Heft 23/2007

USt 2007, 4 Heft 23 v. 5.1.2007

Ab 1.1.2007 sind Bulgarien und Rumänien Mitglieder der Europäischen Union. Das hat u.a. Auswirkungen auf die Umsatzsteuer.

Lieferungen in einen neuen Mitgliedsstaat - der Kunde ist ein Unternehmer

Lieferungen ab 1.1.2007 sind innergemeinschaftliche Lieferungen und dann steuerfrei, wenn der bulgarische bzw. rumänische Kunde seine UID-Nummer bekannt gegeben hat.

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