Verkäufe über das Internet (z.B. ebay) sind ebenso umsatzsteuerpflichtig wie die Lieferungen und Leistungen außerhalb des Internets. Werden die Waren im Internet versteigert und in Österreich geliefert, so liegen steuerpflichtige Umsätze des unternehmerischen Verkäufers vor. Das gilt auch dann, wenn der Verkäufer ein ausländischer Unternehmer ohne Wohnsitz, Sitz oder Betriebsstätte in Österreich ist. Gilt die Versandhandelsregelung (Versand aus einem anderen EU-Staat an private Abnehmer in Österreich), ist die Lieferschwelle von € 100.000,- maßgebend.
