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Familienbeihilfenanspruch von erheblich behinderten Kindern

Lohnsteuer und AbgabenARD 4773/36/96 Heft 4773 v. 6.9.1996

(FLAG § 8 Abs 5) Schafft ein erheblich behindertes Kind die Matura mit Auszeichnung, konnte vor der Novelle zum FLAG durch BGBl 1993/246, durch die die erhöhte Familienbeihilfe für ein behindertes Kind nicht mehr von der Beeinträchtigung der Schul- und Berufsausbildung, sondern vom Grad der Behinderung (mindestens 50%) abhängig gemacht wurde, keine erhöhte Familienbeihilfe zugesprochen werden.

VwGH 92/14/0070 v. 21.02.1996

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