(FLAG § 2 Abs 1, StudFG § 19 Abs 2 Z 3) Die Überschreitung der Studienzeit wegen unvorhersehbarer Pflegeleistungen für die erkrankten Eltern ist einer Qualifizierung eines günstigen Studienerfolges nicht hinderlich. VwGH 94/12/0179 v. 24.01.1996. (Bescheid aufgehoben)