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Fahrschulauto: Aufklärungspflicht des Gebrauchtwagenhändlers?

WirtschaftsrechtUniv.-Prof. Dr. Gert IroRdW 2005/355RdW 2005, 339 Heft 6 v. 15.6.2005

Nach Ansicht des OGH muss der Gebrauchtwagenhändler einen Käufer nicht darüber aufklären, dass das Auto vom Vorbesitzer als Fahrschulwagen verwendet wurde, wenn diese Tatsache keinen Einfluss auf den Zustand des Autos hat.

1. OGH: Keine Aufklärungspflicht

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