Die beiden Extreme, die Einhaltung aller datenschutzrechtlichen Vorgaben und der möglichst freie Umgang mit personenbezogenen Daten schließen sich beinahe aus. Eine geringfügige Änderung der derzeit geltenden Bestimmungen würde es Datenverarbeitern erleichtern, gesetzeskonform zu agieren und gleichzeitig sicherstellen, dass Betroffene genauer über den Umgang mit ihren personenbezogenen Daten informiert werden und ihre Rechte beibehalten. Nachfolgend wird eine mögliche Lösung skizziert.