( EStG § 4 Abs 4 ) Nimmt die Finanzbehörde bei Ermittlung des durch die betriebliche Nutzung eines Wohnhauses veranlaßten Betriebskostenanteil s nicht nur auf das Verhältnis der Nutzflächen, sondern auch auf das Ausmaß der Nutzung Bedacht, verstößt sie damit nicht gegen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze. VwGH 92/13/0188 v. 03.07.1996. (Beschwerde abgewiesen)