(EStG § 4 Abs 1) Bei der Ermittlung des Teilwertes von Gebäuden anläßlich ihrer Entnahme aus einem Betriebsvermögen stellen sowohl die Differenzmethode als auch die Methode des Sachwertverhältnisses geeignete Methoden zur Aufteilung des Wertes von bebauten Liegenschaften in Gebäudewert und Wert von Grund und Boden dar. VwGH 94/15/0044 v. 10.07.1996. (Beschwerde abgewiesen)