(EStG 1988 § 3 Z 15 lit b) § 3 Z 15 lit b EStG 1988 umfaßt sowohl die unentgeltliche als auch die verbilligte Abgabe von Beteiligungen an Mitarbeiter. Dementsprechend unterliegen entweder die Freianteile oder die verbilligt abgegebenen Anteile der Behaltefrist. Wird der Weg der Rabattgewährung in Form der Ausgabe einer Gratisaktie (für neun Aktien) gewählt, sind alle vom Mitarbeiter erworbenen Anteile von der fünfjährigen Behaltefrist betroffen. BMF v. 15.04.1996. (SWK 16/1996)