( EStG § 34 ) Die Übernahme der Kosten des Haftprüfungsverfahrens (Verteidigerkosten) eines etwa 50 Jahre alten - im Erwerb nicht durch Krankheit oder Invalidität behinderten - mittellosen Bruders ist keine außergewöhnliche Belastung. VwGH 94/14/0009 v. 09.09.1998. (Beschwerde abgewiesen)