( EStG § 34 ) Ein Darlehen an den Sohn zur Abwendung eines Insolvenzverfahrens stellt keine außergewöhnliche Belastung dar. VwGH 96/15/0152 v. 10.09.1998. (Bescheid aufgehoben)
( EStG § 34 ) Ein Darlehen an den Sohn zur Abwendung eines Insolvenzverfahrens stellt keine außergewöhnliche Belastung dar. VwGH 96/15/0152 v. 10.09.1998. (Bescheid aufgehoben)