( EStG § 2 Abs 3 ) Steht bei Vermietung von Wohnungen eines Apartmenthauses einem Zinsenaufwand ständig ein Werbungskostenüberschuss gegenüber, aus dem ersichtlich ist, dass selbst ohne jeden Zinsenaufwand noch Werbungskostenüberschüsse entstanden wären, besteht bei dieser Bewirtschaftungsart - selbst unter Berücksichtigung von planmäßigen Fremdmitteltilgungen (und prognostizierten Einnahmensteigerungen) - ohne zusätzliche außerplanmäßige Mittelzuführung von außen keine Eignung, innerhalb eines üblichen und überschaubaren Kalkulationszeitraumes einen Gesamtüberschuss der Einnahmen über die Werbungskosten zu erzielen. VwGH 97/14/0115 v. 23.06.1998. (Beschwerde abgewiesen)