( EStG § 4 Abs 1 ) Wurde ein Vertriebsrecht nicht vom Steuerpflichtigen, sondern von einer von ihm gegründeten GmbH erworben, können ihm keine negativen Einkünfte, die sich für ihn aus diesem Vertriebsrecht ergeben, zugerechnet werden. VwGH 93/14/0170 v. 09.09.1998. (Beschwerde abgewiesen)