vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Bestrafung des Generalunternehmers wegen verbotener Ausländerbeschäftigung durch Subunternehmer

BetriebswichtigesARD 4982/33/98 Heft 4982 v. 17.11.1998

( AuslBG § 28 Abs 6 ) Die uneingeschränkte Strafbarkeit des Auftraggebers (Generalunternehmers) wegen verbotener Ausländerbeschäftigung durch einen Auftragnehmer (Subunternehmer/ Beschäftiger) verstößt gegen den Grundsatz der Unzulässigkeit von Strafen für fremdes Verhalten. § 28 Abs 6 AuslBG idF des Antimissbrauchsgesetzes, BGBl 1995/895, war daher verfassungswidrig.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte