vorheriges Dokument
nächstes Dokument

EStG § 2 Abs 2

Steuerrechtliche EntscheidungshinweiseARD 5026/33/99 Heft 5026 v. 7.5.1999

( EStG § 2 Abs 2 ) Eine Betätigung ist nur dann als Einkunftsquelle anzusehen, wenn sie nach den Verhältnissen des einzelnen Falles geeignet ist, auf Dauer einen Gewinn oder einen Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten zu erzielen. Beschränkte sich die „Betätigung“ eines Steuerpflichtigen aber - solange die Wohnung wegen des Wohnrechts der Verkäuferin nicht vermietet werden konnte - auf den Erwerb der Wohnung, liegt keine Tätigkeit vor, die unter eine der Einkunftsarten subsumiert werden könnte. Der bloße Erwerb einer Wohnung ist kein vom EStG erfasster Vorgang. VwGH 93/14/0151 v. 24.11.1998. (Beschwerde abgewiesen)

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte