( EStG § 2 Abs 2 ) Hat ein Steuerpflichtiger unter Einsatz von Fremdmitteln mehrere mit Fabriksgebäuden bebaute Liegenschaften erworben, die er an eine GmbH, an der er zu 100% beteiligt war und die er steuerlich vertrat, seinen Angaben zufolge verpachtete, wobei aber kein Pachtzins entrichtet wurde, kann nicht von einer Einkunftsquelle gesprochen werden, so dass die Fremdmittelzinsen auch nicht als negative Einkünfte abgesetzt werden können. VwGH 95/14/0060 v. 28.10.1997. (Beschwerde abgewiesen)