( EStG § 20 Abs 2 ) Hinsichtlich einer im Betriebsvermögen eines bilanzierenden Einzelunternehmers gehaltenen Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft steht § 20 Abs 2 EStG einer Teilwertabschreibung auf den niedrigeren Teilwert gemäß § 6 Z 2 lit a EStG nicht im Weg. Die Regelung des § 12 Abs 3 Z 2 KStG (Siebentelung des Abschreibungsbetrages) findet im Bereich der Einkünfteermittlung nach dem EStG keine Anwendung. BMF v. 27.10.1998.