vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Steuersatz bei „maßgeschneiderten“ Werken

Lohnsteuer und AbgabenARD 4982/15/98 Heft 4982 v. 17.11.1998

( UStG 1972, § 10 Abs 2 Z 17 ) Das für den Verkauf von bestimmter spezifizierter, auf den Bedarf des jeweiligen Käufers abgestellter Software - wobei dem jeweiligen Auftraggeber diese in der Weise überlassen wird, dass diesem die „inhaltlich, zeitlich und räumlich unbeschränkte Werknutzungsbewilligung“ an den geschaffenen Produkten eingeräumt wurde - umsatzsteuerlich zu erfassende Entgelt unterliegt nicht dem begünstigten Steuersatz gemäß § 10 Abs 2 Z 17 UStG 1972.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte