(EStG 1972 § 11 Abs 2) Für die Einbeziehung der Gewerbesteuervorauszahlungen in die bei der Bildung der Gewinngrenze außer Ansatz zu lassende Gewerbesteuerrückstellung besteht kein Raum. VwGH 94/13/0186 v. 27.03.1996. (Beschwerde abgewiesen)
(EStG 1972 § 11 Abs 2) Für die Einbeziehung der Gewerbesteuervorauszahlungen in die bei der Bildung der Gewinngrenze außer Ansatz zu lassende Gewerbesteuerrückstellung besteht kein Raum. VwGH 94/13/0186 v. 27.03.1996. (Beschwerde abgewiesen)