( EStG § 103 ) Damit, dass ein Steuerpflichtiger nach langjähriger beruflich bedingter Auslandstätigkeit nach seiner Pensionierung den Wohnsitz wieder in seinen Heimatstaat verlegt, kann ein Anspruch auf Zuzugsbegünstigung nicht begründet werden. VwGH 96/13/0110 v. 28.05.1997. (Mehrbegehren abgewiesen)