( ASVG § 253b ) Verwaltet ein Kommanditist als Geschäftsführer der Komplementärgesellschaft rein wirtschaftlich gesehen seinen eigenen Kommanditanteil, stellen die Einkünfte aus dem Kommanditanteil auch dann ein für die vorzeitige Alterspension schädliches Erwerbseinkommen aus sonstiger selbständiger Tätigkeit dar, wenn er sich als Geschäftsführer auf seine Mindestrechte beschränkt.
OGH 10 Ob S 32/97x v. 18.03.1997