( ASVG § 4 Abs 2 ) Wird einem Minderheitsgesellschafter-Geschäftsführer nur mit mündlichem, notariell nicht beglaubigten Syndikatsvertrag (Stimmrechtsbindungsvertrag) eine Sperrminorität eingeräumt, kommt ihm kein beherrschender Einfluss auf die Gestion der Gesellschaft zu und er ist daher versicherungspflichtig.
VwGH 96/08/0009 v. 11.02.1997