Bezugsrechte nicht begünstigt - Dividendenbefreiung vom Nominale
I. Sonderausgaben
Nach dem AbgÄG 1985 sind die Aufwendungen für die „Erstanschaffung junger Aktien“ als Sonderausgaben nach § 18 Abs 1 Z 8 abzugsfähig (gemeinsam mit Genußscheinen, die nur zu 75 % abzugsfähig sind, jährlich S 40.000,- für den Stpfl, zuzüglich S 40.000,- für den Ehegatten, wenn der Alleinverdienerabsetzbetrag zusteht, zuzüglich S 10.000,- für jedes Kind iS des § 119