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Ermittlung des Nettoeinkommens im Ausgleichszulagenrecht und für die Rezeptgebührenbefreiung

SozialversicherungARD 5067/9/99 Heft 5067 v. 8.10.1999

( ASVG § 136 Abs 5, § 292 ) Bei Ermittlung des im Ausgleichszulagenrecht und für die Rezeptgebührenbefreiung maßgeblichen „Nettoeinkommens“ ist die (normale) Absetzung für Abnutzung (AfA) einkommensmindernd zu berücksichtigen.

VwGH 98/08/0422 v. 01.06.1999

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